Verhaltenskodex

1. EINLEITUNG

Der Verhaltenskodex von Varaschin S.p.A. (im Folgenden das „Unternehmen“) identifiziert einen Kern von Prinzipien und Werten als ständige Referenz für das tägliche Handeln aller Empfänger des Kodex bei der durchführung ihrer Geschäfte und ihrer jeweiligen Aktivitäten, und die das Unternehmen selbst als wesentliche Elemente seiner Identität und seiner Unternehmenskultur anerkennt.

Der Kontext, in dem das Unternehmen tätig ist, und die neuen Herausforderungen, denen es in der Zukunft gegenüberstehen wird, haben es tatsächlich notwendig gemacht, dieses Dokument („Kodex“) zu verfassen, um nicht nur eine Reihe von Grundsätzen und Werte, sondern auch Verhaltensregeln, zu deren Einhaltung und Durchsetzung sie sich verpflichtet und deren Ziel es ist, als primäres Instrument der Unternehmensethik zu fungieren und die Voraussetzungen für die Verwaltung der Beziehungen zum Markt und zu allen seinen Gesprächspartnern zu schaffen.

Das Ethikkonzept für Varaschin S.p.A. drückt sich daher in der Fähigkeit aus, das eigene Unternehmen unter Achtung und Schutz der Interessen aller Personen, mit denen das Unternehmen interagiert, zu integrieren und dabei die beteiligten Ressourcen unbedingt zu schützen.

Ziel des Unternehmens ist es, das Streben nach Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt mit der Achtung der Korrektheit in den beruflichen Beziehungen in Einklang zu bringen. Dies unter dem Gesichtspunkt der sozialen Verantwortung und des Umweltschutzes den richtigen und verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen, d. h. die Effizienz der betriebswirtschaftlichen Mechanismen, auch durch die Messung vor allem der Compliance, die die Grundlage einer nachhaltigen Wirtschaft darstellt.

Per raggiungere gli obiettivi etici che la Società si è posta, la stessa ha anche avviato il progetto LEAF, acronimo di Life, Environment, Action, Future. Um die ethische Ziele zu erreichen hat es außerdem das LEAF-Projekt ins Leben gerufen, ein Akronym für Life, Environment, Action, Future. Ziel des Projekts ist die konkrete Umsetzung des Wunsches die Richtlinien zur sozialen Verantwortung des Unternehmens zu verbessern, eine Form freiwilligen Verantwortung gegenüber seinen Stakeholdern, die sich in der Annahme einer Unternehmenspolitik niederschlägt, die in der Lage ist, wirtschaftliche Ziele mit sozialen und ökologischen Zielen in Einklang zu bringen. Dies mit dem Ziel, das Umwelt- und Menschheitserbe für heutige und zukünftige Generationen zu bewahren.

2. VARASCHIN S.P.A.

UNSERE GESCHICHTE: DIE QUALITÄT DES PRODUKTS
Seit 1969 fertigen wir Einrichtungselemente und Accessoires für den Außenbereich.

Seit 1969 fertigen wir Einrichtungselemente und Accessoires für den Außenbereich.

Unser Know-how basiert auf handwerkliche Kenntnisse und ist der Ursprung unserer Fertigungskompetenz. Unser Design-Know-how basiert auf dem ständigen Vergleich mit den fortschrittlichsten Stilszenarien, wie es sich für eine Marke gehört, die tief in den Wünschen der Zeit verbunden ist.

Comfort elevato

Das Ergebnis unserer Arbeit kann direkt in Produkten bewundert und berührt werden, die sich sowohl durch ihre Fähigkeit auszeichnen, Form und Funktion perfekt zu vereinen - während der Komfort im Mittelpunkt des Designs steht - als auch durch die besondere Aufmerksamkeit, die ihnen vom Konzept bis zur Fertigstellung geschenkt wird. Auf die Liebe zum Detail, deren Wert die kompromisslose Qualität des Ganzen widerspiegelt.

design

Ein markantes Zeichen unserer Vorgehensweise ist das verfolgten des besten italienischen und internationalen Designs, deren Vertretern wir die Aufgabe anvertrauen, die Varaschin-Philosophie, zusammengefasst im Konzept der Outdoor-Therapie, in Elemente und Einrichtungsaccessoires umzuwandeln, die durch eine ursprüngliche und elegante Wesentlichkeit das Äußere mit dem Inneren gekonnt in Einklang bringt und dem Alltag eine Note von Außergewöhnlichkeit verleihen.

DIE QUALITÄTSPOLITIK

EINE VERPFLICHTUNG AUS KONKRETEN ENTSCHEIDUNGEN UND INITIATIVEN

Die Qualitätspolitik von Varaschin kommt in jedem Aspekt seiner Arbeit zum Ausdruck, von der Auswahl der Materialien bis zum Service. Im Grunde ist es die Förderung einer mentalen Einstellung seitens des Managements, die darauf abzielt, jedes bedeutende Ereignis angemessen zu berücksichtigen und es unter dem Gesichtspunkt der Auswirkungen auf die Fähigkeit zu bewerten, perfekte Produkte zu liefern und den Kunden zufrieden zu stellen. Desweiteren auch die Auswirkungen auf die Umwelt sowie auf die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Dies geschieht durch eine sorgfältige und kontinuierliche Analyse.

In diesen Rahmen passt auch das Bekenntnis zur Nachhaltigkeit, also das Bemühen, Unternehmensziele mit den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zielen der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung in Einklang zu bringen. Daher verschiedene Initiativen, einschließlich des in der Einleitung erwähnten LEAF-Projekts.

Darüber hinaus setzt sich das Unternehmen dafür ein, dass jede einzelne Person im Unternehmen die Grundsätze der Unternehmenspolitik umsetzt und Bewusstsein und Verantwortungsbewusstsein in den Dienst ihrer beruflichen Weiterentwicklung stellt.

DIE VISION VON VARASCHIN S.P.A.

„Der Bezugspunkt für qualifizierte Outdoor-Möbel in Europa zu sein. Wir ermutigen die Menschen, in einem Outdoor-Kontext zu leben, der möglichst in Symbiose mit der Natur steht und ein hohes Maß an Komfort, Wohlbefinden und Geselligkeit gewährleistet. Wir bieten einen neuen Lebensstil, bei dem Schönheit und Nachhaltigkeit in perfekter Harmonie koexistieren.“

DIE MISSION VON VARASCHIN S.P.A.

„Unsere Mission ist es, Menschen dabei zu helfen, im Outdoor-Kontext gut zu leben. Ein Lebensstil, der es Ihnen ermöglicht, entspannt und gelassen zu sein und ein ideales physisches Wohlbefinden zu erreichen. Outdoor-Qualität.“

3. ZWECK UND EMPFÄNGER

Das Unternehmen ist zutiefst davon überzeugt, dass Exzellenz Tag für Tag durch die Einhaltung der Regeln und die Förderung und den Schutz von Mensch und Umwelt erreicht wird. Die Denkweise des Unternehmens ist stets auf die Schaffung konformer Produkte und die Kundenzufriedenheit ausgerichtet, verbunden mit der Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Umwelt sowie der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer.

Nur durch ETHISCHES und verantwortungsvolles HANDELN kann Mehrwert für alle beteiligten Stakeholder, also Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Handelspartner und die Gemeinschaft, geschaffen werden.
Tatsächlich soll dieser Ethikkodex die folgenden Funktionen erfüllen:

  • die Leitprinzipien und Verhaltensregeln für die Ressourcen identifizieren, die im Unternehmen und für das Unternehmen arbeiten;
  • die grundlegenden Verpflichtungen definieren, die das Unternehmen gegenüber seinen Mitarbeitern eingeht;
  • die Position des Unternehmens gegenüber den Gegenparteien zum Ausdruck bringen, mit denen es interagiert.

Es liegt daher in der Verantwortung aller Repräsentanten des Unternehmens, derjenigen, die Verwaltungsaufgaben für das Unternehmen wahrnehmen, der Mitarbeiter und Mitarbeiter des Unternehmens, die Grundsätze und Richtlinien dieses Ethikkodex einzuhalten, seine Verbreitung zu fördern und Beispiel zu sein für die konkrete Anwendung des Kodex selbst.

Tatsächlich verlangt das Unternehmen, dass jede einzelne Person innerhalb des Unternehmens die Grundsätze der Unternehmenspolitik von Varaschin umsetzt.

Die Grundsätze und Verhaltensregeln dieses Ethikkodex gelten ausnahmslos für die Direktoren des Unternehmens, für diejenigen, die es vertreten, für alle Mitarbeiter, für unabhängige Mitarbeiter, die ihre Arbeit ohne Unterordnungszwänge erbringen. (z (z. B. Agenten und Berater), an die Lieferanten und Kunden des Unternehmens sowie an alle Personen, die dort direkt oder indirekt, dauerhaft oder vorübergehend Arbeits- oder Geschäftsbeziehungen aufbauen oder deren Ziele verfolgen (auch „Empfänger“) “).

Dieser Ethikkodex besteht aus vier Teilen:

  • 1) Ethische Grundsätze und Grundwerte des Unternehmens;
  • 2) Verhaltensregeln;
  • 3) Durchführungsbestimmungen;
  • 1) Richtlinien des Sanktionssystems.

Mit der Verabschiedung des Ethikkodex bekräftigt das Unternehmen seine Verpflichtung:

  • stellen Sie sicher, dass es verbreitet wird, indem Sie es allen Empfängern zugänglich machen und angemessene Schulungsprogramme durchführen;
  • seine regelmäßige Überprüfung sicherstellen, um es an die Entwicklung der zivilen Sensibilität und die aktuelle Gesetzgebung anzupassen;
  • angemessene Verfahren zur Meldung, Überprüfung und Reaktion auf etwaige Verstöße einführen;
  • ein angemessenes Sanktionssystem einführen, um Verstöße gegen die Bestimmungen des Ethikkodex zu unterdrücken;
  • Gewährleistung der Vertraulichkeit der Identität derjenigen, die Verstöße melden, unbeschadet der gesetzlichen Verpflichtungen.

4. TEIL EINS

GESELLSCHAFTLICHE WERTE
HANDGEFLOCHTEN

HANDGEFLOCHTEN

Zu den unverkennbaren Merkmale unserer Kollektionen gehört das von Hand geflochtene Material. Am Anfang mit natürlichen Fasern und heute mit künstlichen Fasern die eine lange Beständigkeit ohne die Leichtigkeit zu opfern garantieren. Hergestellt nach den überlieferten Verfahren und inspiriert von den neuen aktuellen Schönheitskriterien.

GEHOBENER KOMFORT

GEHOBENER KOMFORT

Komfort ist im Zentrum von unserem Denken und Handeln. Diesen Komfort bis zum höchsten Level zu bringen um demjenigen der eine Varaschin-Lösung wählt nicht nur ein optisch schönes Teil dass das Auge befriedigt zu gewähren, sondern die Garantie einer echten Gemütlichkeit auch durch die Wahl von Farben und Materialien zu geben. Dies ist ein Versprechen dem wir seit immer verpflichtet sind.

GLOBALE QUALITÄT

GLOBALE QUALITÄT

Qualität bedeutet für uns eine Garantie in jeder Hinsicht in unseren Handlungen. Von den Materialien in Anbetracht der Haltbarkeit. Vom Herstellungsprozess der eine perfekte Genauigkeit bieten soll und Unterschied macht und die in jedem Detail des fertigen Produktes sichtbar wird. Und auch der Service natürlich, da wenn man Varaschin wählt bedeutet es, sich einem Partner anzuvertrauen.

Design

DESIGN

Unsere Idee von Design basiert auf die zeitlose Kombination zwischen Form und Funktion. Ästhetik und Relax zu kombinieren ist die Aufgabe die wir uns gegeben haben und weiterführen. Die enge Verbindung zwischen Wohlsein der Person und dass Leben im Outdoorbereich wird in Wohngegenstände und Zubehör umgesetzt.

ERGONOMIE

ERGONOMIE

Ergonomie ist eine Wissenschaft die wir mit Stil bekleiden. Unsere Designer denken zuerst an die Person und deren täglichen und tiefen Verhältnis mit dem Möbelstück. Und das Resultat lässt sich fühlen.

OUTDOOR IST UNSER FACHGEBIET

OUTDOOR IST UNSER FACHGEBIET

Mehr als fünf Jahrzehnte die wir damit verbracht haben uns Outdoor Einrichtungsgegenstände auszumalen, anzudenken und zu machen: diese machen uns über unsere Kenntnisse in diesem Bereich bewusst. Diese Kompetenz sind auch das Resultat von einer immer aufmerksamen Auseinandersetzen mit der Entwicklung im Einrichtungsbereich.

OEKOLOGISCHE NACHHALTIGKEIT

OEKOLOGISCHE NACHHALTIGKEIT

Unsere Unternehmenspolitik zielt darauf ab, wirtschaftliche mit sozialen und ökologischen Zielen in Einklang zu bringen. Wir haben uns entschieden, seine Prinzipien in dem Wort LEAF zusammenzufassen, einem Begriff, der unmittelbar an die Natur erinnert und gleichzeitig ein Akronym mit einem starken kommunikativen Potenzial ist: Life (Leben), individuelle und kollektive Existenz als Ausdruck von Gerechtigkeit und Inklusivität; Environment (Umwelt), die zu schützende und zu verbessernde Umwelt; Action (Aktionen), Initiativen und Projekte für eine grünere und gerechtere Welt; Future (Zukunft), die Verpflichtung, den nächsten Generationen eine bessere Zukunft zu sichern.

ETHISCHE PRINZIPIEN

Der Kodex enthält die ethischen Referenzgrundsätze, die das Verhalten aller Empfänger leiten müssen, um die Korrektheit der Geschäfts- und Unternehmensaktivitäten, den Schutz von Vermögenswerten, die Zuverlässigkeit sowie das Image und den Ruf des Unternehmens sicherzustellen.

Das Unternehmen hat ein Corporate-Governance-System eingeführt, das sich daher an den folgenden ethischen Grundsätzen orientiert:
1) Integrität
Die Beziehungen und Verhaltensweisen der Empfänger des Ethikkodex müssen auf den Grundsätzen von Ehrlichkeit, Korrektheit, Integrität, Transparenz und einseitigem Respekt basieren.
2) Loyalität und Treue
Das Unternehmen verpflichtet sich, mit allen Empfängern ein vertrauensvolles und gegenseitiges Loyalitätsverhältnis zu pflegen. Die Beziehungen zwischen den Empfängern und dem Unternehmen müssen auf höchster Loyalität basieren, die in der Treue zum gegebenen Wort und zu den Vereinbarungen, im Handeln mit Verantwortungsbewusstsein, in der Aufwertung und dem Schutz des Unternehmensvermögens und in der Übernahme besteht einer Haltung vollkommenen guten Glaubens bei jeder Aktivität oder Entscheidung.
3) Legalität
Die Empfänger sind verpflichtet, die Gesetze und Unternehmensvorschriften bzw. allgemein die in den Ländern, in denen sie tätig sind, geltenden Vorschriften einzuhalten.
4) Vertraulichkeit
Die Empfänger gewährleisten die Vertraulichkeit der Informationen, die ihnen im Rahmen der im Interesse oder zum Vorteil des Unternehmens durchgeführten Aktivitäten bekannt werden.

Die Empfänger sind verpflichtet, Unternehmensdaten und Informationen ausschließlich im Rahmen und für Zwecke ihrer beruflichen Tätigkeit zu verarbeiten. Diese Informationen dürfen nur von hierfür autorisierten Personen erfasst, genutzt oder weitergegeben werden. Beispielsweise und ohne Einschränkung gelten als vertrauliche Informationen: Arbeitsprojekte, einschließlich kommerzieller, industrieller und strategischer Pläne, Informationen über Know-how und technologische Prozesse, Finanzvorgänge, Betriebsstrategien, Investitionen und Desinvestitionen, Betriebsergebnisse, personenbezogene Daten von Mitarbeitern und Listen von Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern.

Diese Informationen stellen einen strategischen Bestandteil des Unternehmensvermögens dar und sind somit sie müssen mit der gebotenen Vorsicht geschützt und verwaltet werden. Daher sind alle Empfänger verpflichtet:

  • a) davon abzusehen, Informationen über das Unternehmen, die nicht öffentlich zugänglich sind, nach außen preiszugeben, sowohl während als auch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses;
  • b) immer alle notwendigen Vorkehrungen treffen, um die Offenlegung vertraulicher Informationen zu verhindern;
  • c) vertrauliche Informationen und die Geräte, die sie enthalten, sorgfältig schützen;
  • d) von externen Empfängern vertraulicher Unternehmensinformationen verlangen, deren vertraulichen Charakter zu respektieren;
  • e) jegliche Nutzung, Offenlegung oder Kommunikation der oben genannten Kenntnisse, Informationen und Daten ohne schriftliche Genehmigung für Zwecke zu vermeiden und zu verhindern, die nicht mit der Erfüllung der eigenen Pflichten zusammenhängen oder in jedem Fall zur Erlangung eines persönlichen Vorteils oder zugunsten Dritter Parteien.

5) Respekt vor der Person und der Familie
Die Empfänger gewährleisten den Respekt vor der Person und erkennen den Wert des Lebens, der Gesundheit und der Menschenwürde auch im „Familienkontext“ an, verstanden als eine natürliche Gesellschaft, die den Bezugsparameter für die Entwicklung und das Wachstum der neuen Generationen darstellt, die sich in der Familie verwirklichen wesentliche Werte der Freiheit und Bildung der menschlichen Person.

Die Empfänger behandeln jeden Menschen gleich und vermeiden jede Form von Diskriminierung, insbesondere aufgrund von Religion, Geschlecht, Alter, sexuellen Vorlieben, Rasse oder ethnischer Herkunft.

Das Unternehmen verpflichtet sich insbesondere dazu, die Grundrechte der Menschen zu respektieren, ihre moralische Integrität zu schützen und Chancengleichheit zu gewährleisten.

Zu diesem Zweck ist das Unternehmen bestrebt, ein positives Arbeitsumfeld aufrechtzuerhalten und zu fördern, das vom Schutz der Freiheit, Würde und Unverletzlichkeit der Person sowie den Grundsätzen der Korrektheit in zwischenmenschlichen Beziehungen inspiriert ist und allen Mitarbeitern und Mitarbeitern die Möglichkeit gibt, Leistungen zu erbringen ihre Arbeit bestmöglich zu unterstützen.

Es ist daher verboten:

  • a) Verhaltensweisen umsetzen, die ein einschüchterndes oder beleidigendes Klima gegenüber Kollegen oder Mitarbeitern schaffen können;
  • b) sich auf eine Weise verhalten, die die Sensibilität anderer schädigen könnte;
  • c) Vergeltungsmaßnahmen gegen jeden Mitarbeiter ergreifen, der in gutem Glauben Fälle von Diskriminierung, Belästigung oder Personenschäden ablehnt oder diese meldet;
  • d) Handlungen des Autoritätsmissbrauchs gegenüber einem Mitarbeiter auf niedrigerer Ebene begehen.

Im Bewusstsein der Tatsache, dass Mitarbeiter die wichtigste Ressource für langfristigen Erfolg darstellen, ist das Unternehmen stets bestrebt, ein Arbeitsumfeld zu entwickeln, das es allen Mitarbeitern ermöglicht, ihre Aufgaben bestmöglich zu erfüllen und jeder Ressource die am besten geeignete Rolle zuzuweisen. angemessen.

Jede im Unternehmen durchgeführte Tätigkeit muss den Gesetzen und internen Verfahren entsprechen sowie korrekt, vollständig, autorisiert und dokumentierbar sein.
6) Meritokratie und Chancengleichheit
Die Empfänger erkennen die zentrale Bedeutung der Humanressourcen an und schützen und fördern ihren Wert. Zu diesem Zweck verpflichten sie sich, die Fähigkeiten jeder Ressource zu verbessern und zu steigern, indem sie einer Politik folgen, die auf der Anerkennung von Verdiensten, Chancengleichheit, beruflichem Potenzial und Fähigkeiten basiert, die von ihnen zum Ausdruck gebracht werden. Mitarbeiter, die die wesentlichen Kriterien für den beruflichen Aufstieg und die Entlohnung darstellen, und bieten Programme zur Aktualisierung, beruflichen Weiterbildung und zum Erwerb größerer Fähigkeiten an.
7) Schutz von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Die Empfänger fördern Arbeitsbedingungen und -umgebungen, die die psychophysische Integrität der Menschen schützen, und verpflichten sich, eine Kultur der Sicherheit innerhalb des Unternehmens zu verbreiten, das Risikobewusstsein zu entwickeln und verantwortungsvolles Verhalten aller zu fördern.

Das Unternehmen erkennt die korrekte Anwendung der geltenden Gesetze und die Einhaltung der damit verbundenen technischen Vorschriften sowie die Information und Schulung der Arbeitnehmer und deren Einbindung als unverzichtbare Instrumente zur Erreichung, Aufrechterhaltung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen an. Arbeit und Umwelt die den Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeitern, Mitarbeitern und Dritten ermöglichen.

Jeder Empfänger muss die gesetzlichen Bestimmungen und internen Richtlinien zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit beachten.
8) Umweltschutz
Die Empfänger verpflichten sich, die geltenden Gesetze und Vorschriften in Umweltfragen zu respektieren und zur nachhaltigen Entwicklung des Gebiets beizutragen, auch durch den Einsatz der besten verfügbaren Technologien und die ständige Überwachung der Unternehmensprozesse, um Lösungen mit geringeren Umweltauswirkungen zu finden .

Das Unternehmen ist insbesondere davon überzeugt, dass die Anwendung der Regeln der Kreislaufwirtschaft einen grundlegenden Schritt zur Reduzierung der Umweltauswirkungen der Produktionsaktivitäten darstellt: Tatsächlich engagiert es sich in Projekten, die in diesem Sinne ausgerichtet sind, wie beispielsweise die Verwendung von recycelten Materialien und recycelbar und die Minimierung von Kunststoff, auch in Bezug auf den Verpackungsprozess und die Verwendung von Eisenmaterialien, so weit wie möglich, zugunsten von Aluminium.
9) Interessenkonflikte
Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit verpflichten sich die Empfänger, Situationen zu vermeiden, die zu Interessenkonflikten mit denen des Unternehmens führen oder ihre Fähigkeit, unparteiische Entscheidungen zu treffen, beeinträchtigen könnten, um die besten Interessen des Unternehmens zu wahren. Jeder Empfänger ist verpflichtet, dem Unternehmen die spezifischen Situationen und Aktivitäten zu melden, in denen er oder sie direkt oder indirekt Eigentümer wirtschaftlicher und finanzieller Interessen ist, die im Widerspruch zu den Interessen des Unternehmens stehen.

5. TEIL ZWEI

VERHALTENSREGELN

Die Verhaltensregeln sollen das Verhalten aufzeigen, das bei der Ausübung der Unternehmenstätigkeit einzuhalten ist, um die Inhalte der Ethischen Grundsätze zu respektieren.

Sie sind unterteilt in:

  • 1) Ethik in der Unternehmensführung;
  • 2) Arbeitsmoral.

1) ETHIK IN DER UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Das Unternehmen verwaltet seine Geschäfte unter Anwendung der in diesem Kodex dargelegten ethischen Grundsätze und verlangt von den Empfängern, diese Grundsätze unter allen Umständen einzuhalten, unabhängig von der Relevanz der Geschäfts- und Marktbedingungen.
a) Organisations- und Ablaufstrukturen
Das Unternehmen betrachtet eine interne Kontrolle als ein grundlegendes Element seiner Organisation durch ein korrektes und wirksames „Berichtssystem“, das zur Verbesserung der Effizienz der Unternehmensprozesse beiträgt und über das die Mitarbeiter des Unternehmens angemessen informiert werden.

Das Unternehmen verpflichtet sich, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und freiwilligen Standards sicherzustellen, deren Anwendung und Einhaltung es beschlossen hat.
b) Transparenz
Das Unternehmen ist sich der Bedeutung von Transparenz, Genauigkeit und Vollständigkeit der Buchhaltungsinformationen bewusst und verpflichtet sich, ein zuverlässiges Verwaltungs- und Buchhaltungssystem zu gewährleisten, das Managementfakten korrekt darstellt und die Instrumente bereitstellt, um finanzielle und betriebliche Risiken so weit wie möglich zu erkennen, zu verhindern und zu verwalten .

Alle Vorgänge des Unternehmens müssen aufgezeichnet werden und es muss möglich sein, den Entscheidungs-, Genehmigungs- und Ausführungsprozess zu überprüfen.

Insbesondere müssen die Rechnungslegungsfeststellungen auf präzisen, umfassenden und überprüfbaren Informationen beruhen, die Art des Vorgangs, auf den sie sich beziehen, unter Einhaltung externer Grundsätze (Gesetze, Rechnungslegungsgrundsätze) und interner Richtlinien und Verfahren widerspiegeln zusammen mit der unterstützenden Dokumentation, die für eine objektive Analyse und Überprüfung erforderlich ist.

Alle Empfänger sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die Verwaltungssachverhalte korrekt und zeitnah dargestellt werden, damit das Verwaltungs- und Rechnungswesen die oben beschriebenen Zwecke erreichen kann.

Es ist ausdrücklich untersagt, in Jahresabschlüssen, Berichten und anderen gesetzlich vorgeschriebenen Unternehmensmitteilungen wesentliche Tatsachen darzustellen, die nicht der Wahrheit entsprechen, und Informationen über die wirtschaftliche, Eigenkapital- oder Finanzlage des Unternehmens zu unterlassen, deren Mitteilung gesetzlich vorgeschrieben ist .

Untersagt ist jedes Verhalten, das darauf abzielt, die Ausübung sämtlicher den Mitgliedern, anderen Organen oder der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gesetzlich zustehenden Kontroll- oder Prüfungstätigkeiten zu verhindern oder zu behindern.
c) Kundenbeziehungen
Das Unternehmen ist bestrebt, sicherzustellen, dass sein Geschäft seine Kunden zufriedenstellt und schützt, indem es auf Anfragen eingeht, die zu einer Verbesserung der Qualität der angebotenen Produkte und Dienstleistungen führen können.
In der Kommunikation mit Kunden, einschließlich Werbebotschaften, verfolgt das Unternehmen folgende Ziele:

  • Klarheit und Einfachheit;
  • Einhaltung der geltenden Vorschriften, Verurteilung der Verwendung schwer fassbarer oder anderweitig falscher Praktiken;
  • Vollständigkeit, um kein für die Entscheidung des Kunden relevantes Element zu übersehen;
  • Wahrheit und Transparenz, unter Ausschluss der Verwendung irreführender Informationsmethoden.

Das Verhalten des Unternehmens und seiner Mitarbeiter gegenüber Kunden ist von Verfügbarkeit, Respekt und Höflichkeit geprägt, mit dem Ziel einer loyalen und hochprofessionellen Beziehung.

Die mit den Kunden geschlossenen Verträge werden klar und vollständig sowie in leicht verständlicher Sprache abgefasst.

Das Unternehmen verpflichtet sich durch seine Direktoren, Mitarbeiter und Mitarbeiter in den Beziehungen zu seinen Kunden:

  • Kunden nicht willkürlich diskriminieren und auch nicht versuchen, Stärkepositionen ungebührlich zu ihrem Nachteil auszunutzen;
  • umgehend auf Kundenbeschwerden reagieren und deren Vorschläge bewerten;
  • von Kunden verlangen, die Grundsätze des Ethikkodex zu respektieren und in Verträge die ausdrückliche Verpflichtung zur Einhaltung dieses Kodex aufzunehmen;
  • Melden Sie Ihrem Vorgesetzten umgehend jedes Verhalten eines Kunden, das im Widerspruch zu den Grundsätzen dieses Ethikkodex steht.

d) Beziehungen zu Lieferanten
Die Auswahl der Lieferanten sowie der Einkauf von Waren und Dienstleistungen erfolgen durch die zuständigen Unternehmensfunktionen unter Beachtung der Grundsätze der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie auf der Grundlage objektiver Anforderungen an Integrität, Qualität, Effizienz und Wirtschaftlichkeit.

Insbesondere verpflichtet sich das Unternehmen:

  • eine transparente Auswahl und Verwaltung der Lieferanten durchführen;
  • keine Diskriminierung zwischen Lieferanten;
  • von Lieferanten verlangen, die Grundsätze des Ethikkodex zu respektieren und in Verträge die ausdrückliche Verpflichtung zur Einhaltung dieses Kodex aufzunehmen.

Insbesondere im Hinblick auf Beratungs- oder Fachlieferleistungen wird bei der Wahl auch auf das bestehende Treuhandverhältnis mit dem Lieferanten angemessener Wert gelegt.

Alle Lieferanten sind verpflichtet:

  • die in den Ländern, in denen sie tätig sind, geltenden Arbeitsgesetze und -vorschriften einhalten;
  • Ihre Mitarbeiter nicht aufgrund von Rasse, Nationalität, Geschlecht und Religion diskriminieren;
  • Lesen Sie den Ethikkodex und verpflichten Sie sich, ihn zu respektieren.

In die Lieferverträge werden spezifische Klauseln aufgenommen, die vorsehen, dass Varaschin S.p.A. das Recht, alle geeigneten Maßnahmen (einschließlich der Kündigung des Vertrags) zu ergreifen, falls der Lieferant gegen die Bestimmungen des Gesetzes, des Vertrags oder dieses Ethikkodex verstößt.
e) Beziehungen zu externen Mitarbeitern
Externe Mitarbeiter (Agenten, Berater, Vertreter usw.) sind verpflichtet, die Grundsätze dieses Ethikkodex einzuhalten. Dies auch durch die Bereitstellung spezifischer Vertragsklauseln, die vorsehen, dass Varaschin S.p.A. das Recht, im Falle eines Verstoßes gegen gesetzliche, vertragliche oder diesen Ethikkodex angemessene Maßnahmen zu ergreifen (einschließlich der Kündigung des Vertrags).
f) Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung
Geschäftsverhandlungen und Beziehungen mit öffentlichen Stellen, öffentlichen Verwaltungen und institutionellen Gesprächspartnern im Allgemeinen müssen im Einklang mit dem Gesetz und unter Einhaltung der Grundsätze der Loyalität, Korrektheit, Transparenz und Überprüfbarkeit geführt werden.

Das Unternehmen verurteilt jedes Korruptionsphänomen und verpflichtet sich, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Begehung von Straftaten gegen die öffentliche Verwaltung im Sinne des Gesetzesdekrets Nr. 231/2001 zu verhindern und zu verhindern.

Gegenüber der öffentlichen Verwaltung ist insbesondere Folgendes ausdrücklich untersagt:

  • Angebote, Versprechungen, Geschenke von Geld, Waren oder anderen Vorteilen (in jeglicher Form, einschließlich Geschenken und Firmengeschenken, es sei denn, sie sind von geringem Wert) an Manager, Beamte oder Mitarbeiter, um eine günstigere Behandlung in Bezug auf eine von ihnen gepflegte Beziehung zu erhalten das Unternehmen mit der öffentlichen Verwaltung;
  • unzulässige Einflussnahme und unzulässige Einmischung mit dem Ziel, direkt oder indirekt die Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung oder die Führung einer ordnungsgemäßen Geschäftsbeziehung zu beeinflussen;
  • alle Maßnahmen, die darauf abzielen, vertrauliche Informationen von der öffentlichen Verwaltung zu erhalten;
  • die Durchführung einer anderen Handlung, die die öffentliche Verwaltung dazu veranlassen könnte, etwas zu tun oder zu unterlassen, was gegen geltendes Recht verstößt.

Das Unternehmen verurteilt diese Verhaltensweisen, sowohl wenn sie direkt von Organmitgliedern oder Mitarbeitern begangen werden, als auch wenn sie von externen Mitarbeitern oder Dritten durchgeführt werden.

Verhandlungen und Verhandlungen mit der öffentlichen Verwaltung sind ausschließlich den für diesen Zweck zuständigen und autorisierten Unternehmensfunktionen unter strengster Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften vorbehalten, auch um die Integrität und den Ruf von Varaschin S.p.A. nicht zu gefährden. Darüber hinaus müssen die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit der öffentlichen Verwaltung erstellten Unterlagen aufbewahrt und ordnungsgemäß archiviert werden.
g) Sponsoring und Beiträge
Das Unternehmen kann Beiträge und Spenden zugunsten von Rechtsträgern (z. B. gemeinnützigen Vereinen) anerkennen, die im Einklang mit dem Gesetz ordnungsgemäß gegründet wurden und die ethischen Grundsätze des Unternehmens fördern.

Sponsoringaktivitäten und Beiträge können Veranstaltungen und Initiativen sozialer, wissenschaftlicher, kultureller, sportlicher und künstlerischer Art betreffen.
Bei der Auswahl der zu unterstützenden Initiativen geht das Unternehmen so vor, dass mögliche Interessenkonflikte auf persönlicher oder Unternehmensebene vermieden werden.
h) Geschenke und Werbegeschenke
Das Unternehmen verbietet seinen Mitarbeitern und Mitarbeitern die Annahme von Geschenken und Zuwendungen, deren Wert das angemessene Maß übersteigt oder die nicht mit den normalen Geschäftsbeziehungen vereinbar sind und die zu Konditionierungssituationen bei der Durchführung des Arbeitsverhältnisses führen könnten, das frei von Dankbarkeitspflichten sein muss.
i) Wettbewerb und geistiges Eigentum
Das Unternehmen unterlässt wettbewerbswidriges Verhalten und respektiert die Regeln zum Schutz des Wettbewerbs und des Marktes.

Als wettbewerbswidriges Verhalten im Sinne dieses Ethikkodex gilt jedes betrügerische, betrügerische oder unlautere Verhalten, das dem freien Wettbewerb zuwiderläuft oder auf andere Weise den Grundsätzen von Treu und Glauben und der Korrektheit im Rechtsverkehr zuwiderläuft.
Das Unternehmen erkennt den Wert des Wettbewerbs auf dem Markt an und verpflichtet sich zur Einhaltung der in den Ländern, in denen es tätig ist, geltenden Kartellvorschriften.

Das Unternehmen verpflichtet sich, Geschäftspraktiken wie die Bildung von Kartellen, die Aufteilung von Märkten oder Produktions- oder Verkaufsbeschränkungen zu vermeiden, die einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellen.

Im Rahmen eines fairen Wettbewerbs respektiert das Unternehmen die geistigen Eigentumsrechte Dritter; Daher ist es den Empfängern untersagt, diese Rechte (Marken, Muster und Modelle, Patente, Urheberrechte) zu verletzen oder unlauteren Wettbewerb zu betreiben, wie beispielsweise die sklavische Nachahmung von Produkten Dritter.
Das Unternehmen verlangt von allen Empfängern die Verpflichtung, ihre geistigen Eigentumsrechte zu schützen, die einen unschätzbaren Wert für das Unternehmen und die Geschäftskontinuität darstellen.

2) ARBEITSMORAL

a) Anwerbung von Arbeitskräften
Die Einstellung von Arbeitskräften entspricht sowohl der Notwendigkeit, Fähigkeiten und Professionalität auf dem Markt zu finden, die im Unternehmen nicht vorhanden sind, als auch der Notwendigkeit, junge Menschen in die Unternehmensorganisation einzubeziehen, in die investiert werden muss, um das Wachstum und die Entwicklung des Unternehmens sicherzustellen.
Die Suche nach Personal liegt in der Verantwortung des Personalbüros, die Auswahl liegt in der Verantwortung des jeweiligen Funktionsleiters. Die Personalsuche und -auswahl erfolgt unter Wahrung der Privatsphäre der Kandidaten und auf der Grundlage von Kriterien der Objektivität und Transparenz, um Chancengleichheit zu gewährleisten und Günstlingswirtschaft zu vermeiden.

Alle Mitarbeiter werden mit einem regulären Arbeitsvertrag unter Einhaltung der geltenden Gesetzgebung eingestellt.

Zum Zeitpunkt der Einstellung und während der ersten Einarbeitungszeit in das Unternehmen erhält jeder Arbeitnehmer angemessene Informationen über die Regeln, die sein Arbeitsverhältnis regeln, die Regeln und Präventionsverfahren in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie die Unternehmensrichtlinien und die Regeln des Ethikkodex des Unternehmens, um eine sofortige Kenntnis zu gewährleisten und eine schnelle Integration in das Leben und die Kultur des Unternehmens zu fördern.
b) Berufliche Weiterentwicklung
Das Unternehmen ist sich bewusst, dass die Zusammenarbeit motivierter und hochprofessioneller Menschen einen strategischen Faktor von grundlegender Bedeutung darstellt; Daher setzt es sich zum Ziel, ein Personalmanagement- und -entwicklungssystem zu implementieren, das es uns ermöglicht, allen Arbeitnehmern unter gleichen Bedingungen die gleichen Möglichkeiten zur Verbesserung und beruflichen Weiterentwicklung zu bieten.

Das Unternehmen fördert die Fortbildung und berufliche Weiterentwicklung seiner Mitarbeiter, sowohl durch die Förderung von Schulungsinitiativen (Auffrischungskurse, Teilnahme an Seminaren usw.) als auch durch die Weitergabe seines Know-hows und seiner Erfahrung an seine Mitarbeiter.
c) Vergütung
Das Unternehmen gewährleistet seinen Mitarbeitern und Mitarbeitern eine angemessene Vergütung, die auf ihrer Professionalität, ihrer Rolle und den erzielten Ergebnissen basiert, mit dem Ziel, ein Wettbewerbsumfeld im ständigen Vergleich mit dem Markt, auf dem es tätig ist, aufrechtzuerhalten.

Die Festlegung und Erhöhung der Vergütung erfolgt unter Einhaltung der ethischen Grundsätze sowie der geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen mit klaren, fairen und transparenten Methoden.
d) Interne Kommunikation
Das Unternehmen betrachtet die interne Kommunikation sowie den Informations- und Erfahrungsaustausch als wesentliche Elemente für das effektive Funktionieren des Unternehmens.

Die interne Kommunikation ist die primäre und direkte Verantwortung jedes Funktionsmanagers im Rahmen der korrekten Verwaltung der zwischenmenschlichen Beziehungen zu seinen Mitarbeitern.
e) Schutz des Unternehmensvermögens
Mitarbeiter und Mitarbeiter sind für den Schutz der ihnen zugewiesenen Unternehmenswerte verantwortlich und müssen durch verantwortungsvolles Verhalten im Einklang mit den Unternehmensabläufen gewissenhaft daran arbeiten, diese zu schützen.

Es ist Mitarbeitern und Mitarbeitern absolut untersagt, Unternehmensvermögen und Unternehmensressourcen missbräuchlich zu nutzen oder anderen zu gestatten.

Die wachsende Abhängigkeit von der Informationstechnologie erfordert auch die Gewährleistung der Verfügbarkeit, Sicherheit, Integrität und maximalen Effizienz dieser besonderen Kategorie von Vermögenswerten.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiter des Unternehmens sind verpflichtet, die ihnen zur Verfügung stehenden IT-Tools ausschließlich für Unternehmenszwecke und niemals für private und/oder persönliche Zwecke unter Einhaltung der geltenden Vorschriften und Unternehmensverfahren zu nutzen.

Das Unternehmen verurteilt jegliches rechtswidrige Verhalten in Bezug auf IT-Systeme, einschließlich der Verwendung nicht autorisierter oder nicht lizenzierter Software, der Unwahrheit in öffentlichen oder privaten IT-Dokumenten, des unbefugten Zugriffs auf ein IT- oder Telematiksystem, der Festnahme oder missbräuchlichen Verbreitung von Zugangscodes zu Computer- oder Telematiksystemen , das Abfangen, die Behinderung oder die unerlaubte Unterbrechung der Computer- oder Telematikkommunikation.

6. TEIL DREI

DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN

1. Pflichten der Führungskräfte
Der Manager ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass er den Mitarbeitern und Mitarbeitern des Unternehmens ein Vorbild ist, und sie so zu leiten, dass sie die Einhaltung des Ethikkodex als wesentlichen Bestandteil der Qualität der Arbeitsleistung betrachten.

Er ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiter die oben genannten Pflichten einhalten und hierzu die erforderlichen Maßnahmen und Kontrollen ergreifen.

Der Manager arbeitet aktiv an allen Kontrollen der Verwaltung, der Verwaltungsbehörden oder der Justizbehörden mit.
2. Verbreitung und Schulung
Das Unternehmen verpflichtet sich, den Inhalt des Kodex und die Grundsätze, die ihn inspirieren, unter seinen Mitarbeitern und Mitarbeitern angemessen zu verbreiten.

Das Verwaltungsorgan ist für die Vorbereitung und Umsetzung geeigneter interner Kommunikationsmittel zur Verbreitung und Kenntnisnahme des Ethikkodex verantwortlich, wie beispielsweise die Veröffentlichung des Dokuments im Intranet des Unternehmens.

Um die Inhalte des Ethikkodex außerhalb des Unternehmens bekannt zu machen, werden ähnliche Kommunikationsmittel eingerichtet, wie beispielsweise die Veröffentlichung des Dokuments auf der Website.

Darüber hinaus verpflichtet sich das Unternehmen sicherzustellen, dass jeder Mitarbeiter oder Mitarbeiter – und im Allgemeinen alle Empfänger – angemessen darüber informiert wird, dass die Achtung und Einhaltung des Kodex sowie der Unternehmensregeln und -verfahren genaue vertragliche Verpflichtungen darstellen, mit allen daraus resultierenden Sanktionsmaßnahmen im Einzelfall bei Verstößen gegen diese auf der Grundlage der geltenden nationalen Vorschriften.

7. TEIL VIER

RICHTLINIEN DES SANKTIONSSYSTEMS

Die Verletzung der in diesem Ethikkodex vorgesehenen Pflichten schadet dem mit Varaschin S.p.A. aufgebauten Vertrauensverhältnis. und kann zu disziplinarischen oder rechtlichen Schritten führen, die gesetzlich und in Tarifverhandlungen vorgesehen sind.

Im Hinblick auf die Mitarbeiter des Unternehmens ist die Einhaltung der in diesem Kodex enthaltenen Grundsätze integraler Bestandteil der vertraglichen Pflichten gemäß Art. 2104 des Bürgerlichen Gesetzbuches, dessen Verstoß die Verhängung von Disziplinarstrafen bis hin zur Entlassung aus wichtigem Grund (im Falle eines als besonders schwerwiegend geltenden Verstoßes) nach sich zieht, gemäß den geltenden nationalen Vorschriften und in jedem Fall unbeschadet der Mögliche Annahme verschiedener Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit Haftung anderer Art.

Verstöße gegen diesen Kodex durch diejenigen, die Vertretungs-, Verwaltungs- oder Managementfunktionen des Unternehmens innehaben oder auch de facto Management- und Kontrollbefugnisse ausüben, ziehen die Verhängung von Sanktionen – in Übereinstimmung mit den geltenden nationalen Vorschriften – bis hin zur vorübergehenden Suspendierung nach sich oder in den schwerwiegendsten Fällen die Abberufung des Unternehmensamtes. Dies gilt jedoch unbeschadet der möglichen Verabschiedung unterschiedlicher Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit Verantwortlichkeiten anderer Art.

Die Verhängung von Disziplinarstrafen ist unabhängig vom Ausgang eines Straf- oder Zivilverfahrens, da die im Ethikkodex auferlegten Verhaltensregeln unabhängig von den Straftaten wirksam sind, die ein unangemessenes Verhalten nach sich ziehen kann.

Die Nichteinhaltung dieses Ethikkodex ist auch im Hinblick auf die Aufgabenverteilung und die Platzierung des Mitarbeiters sowie für die Zwecke der Bewertung und Auszahlung etwaiger Prämien oder wirtschaftlicher Anreize relevant.

Im Hinblick auf selbständige Mitarbeiter, die nicht der Unterordnungspflicht unterliegen, wird das Unternehmen spezifische Vertragsklauseln einfügen, die die Verpflichtung zur Einhaltung der in diesem Kodex enthaltenen Grundsätze und Verhaltensregeln vorsehen und etwaige Verstöße auch bei Beendigung des Kodex ahnden Vertrag in den schwerwiegendsten Fällen.
4. Meldung von Verstößen
Die Einhaltung der Bestimmungen dieses Kodex unterliegt der umsichtigen, angemessenen und sorgfältigen Aufsicht jedes einzelnen Empfängers im Rahmen seiner jeweiligen Rollen und Funktionen innerhalb des Unternehmens.

Alle Empfänger werden gebeten, Tatsachen und Umstände, die möglicherweise im Widerspruch zu den Grundsätzen und Bestimmungen dieses Ethikkodex stehen, ihren direkten Vorgesetzten zu melden oder einen schriftlichen Bericht an die folgende E-Mail-Adresse zu senden: [email protected].

Der Meldende muss die Situation, die Gegenstand der Meldung ist, klar, präzise und detailliert beschreiben.

Die Berichte müssen auf präzisen und konsistenten Sachverhaltselementen beruhen.

Der Hinweisgeber wird außerdem aufgefordert, alle Unterlagen zum Nachweis der gemeldeten Tatsachen beizufügen und von unabhängigen Analysen und eingehenden Initiativen abzusehen. Das Unternehmen wird alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den Verstößen ein Ende zu setzen, sofern sie nach dem Ergebnis weiterer Untersuchungen, die möglicherweise erforderlich sind, als vorliegend angesehen werden, wobei das Unternehmen in der Lage ist, alle Disziplinarmaßnahmen im Einklang mit dem Gesetz und den Arbeitnehmerrechten zu ergreifen.
Die Vertraulichkeit des Hinweisgebers ist gewährleistet und jegliche gegen ihn ergriffene Vergeltungsmaßnahmen sind untersagt: Das Unternehmen verpflichtet sich nämlich, diejenigen, die in gutem Glauben eine Meldung gemacht haben, vor möglichen Einschüchterungen und Vergeltungsmaßnahmen zu schützen, behält sich jedoch jegliche Beurteilung in Bezug auf diese vor Disziplinarmaßnahmen gegen diejenigen einleiten, die eine Meldung in böser Absicht und/oder mit verleumderischem/verleumderischem Inhalt erstellt haben.
5. Inkrafttreten
Dieser Ethikkodex trat mit der Genehmigung durch den Vorstand von Varaschin S.p.A in Kraft, die mit Beschluss vom 24.07.2023 erfolgte.

Dieser Ethikkodex kann vom Vorstand regelmäßig, auch auf Vorschlag des Aufsichtsorgans, weiter geprüft, aktualisiert, geändert oder überarbeitet werden.