Die Verhaltensregeln sollen das Verhalten aufzeigen, das bei der Ausübung der Unternehmenstätigkeit einzuhalten ist, um die Inhalte der Ethischen Grundsätze zu respektieren.
Sie sind unterteilt in:
- 1) Ethik in der Unternehmensführung;
- 2) Arbeitsmoral.
1) ETHIK IN DER UNTERNEHMENSFÜHRUNG
Das Unternehmen verwaltet seine Geschäfte unter Anwendung der in diesem Kodex dargelegten ethischen Grundsätze und verlangt von den Empfängern, diese Grundsätze unter allen Umständen einzuhalten, unabhängig von der Relevanz der Geschäfts- und Marktbedingungen.
a) Organisations- und Ablaufstrukturen
Das Unternehmen betrachtet eine interne Kontrolle als ein grundlegendes Element seiner Organisation durch ein korrektes und wirksames „Berichtssystem“, das zur Verbesserung der Effizienz der Unternehmensprozesse beiträgt und über das die Mitarbeiter des Unternehmens angemessen informiert werden.
Das Unternehmen verpflichtet sich, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und freiwilligen Standards sicherzustellen, deren Anwendung und Einhaltung es beschlossen hat.
b) Transparenz
Das Unternehmen ist sich der Bedeutung von Transparenz, Genauigkeit und Vollständigkeit der Buchhaltungsinformationen bewusst und verpflichtet sich, ein zuverlässiges Verwaltungs- und Buchhaltungssystem zu gewährleisten, das Managementfakten korrekt darstellt und die Instrumente bereitstellt, um finanzielle und betriebliche Risiken so weit wie möglich zu erkennen, zu verhindern und zu verwalten .
Alle Vorgänge des Unternehmens müssen aufgezeichnet werden und es muss möglich sein, den Entscheidungs-, Genehmigungs- und Ausführungsprozess zu überprüfen.
Insbesondere müssen die Rechnungslegungsfeststellungen auf präzisen, umfassenden und überprüfbaren Informationen beruhen, die Art des Vorgangs, auf den sie sich beziehen, unter Einhaltung externer Grundsätze (Gesetze, Rechnungslegungsgrundsätze) und interner Richtlinien und Verfahren widerspiegeln zusammen mit der unterstützenden Dokumentation, die für eine objektive Analyse und Überprüfung erforderlich ist.
Alle Empfänger sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die Verwaltungssachverhalte korrekt und zeitnah dargestellt werden, damit das Verwaltungs- und Rechnungswesen die oben beschriebenen Zwecke erreichen kann.
Es ist ausdrücklich untersagt, in Jahresabschlüssen, Berichten und anderen gesetzlich vorgeschriebenen Unternehmensmitteilungen wesentliche Tatsachen darzustellen, die nicht der Wahrheit entsprechen, und Informationen über die wirtschaftliche, Eigenkapital- oder Finanzlage des Unternehmens zu unterlassen, deren Mitteilung gesetzlich vorgeschrieben ist .
Untersagt ist jedes Verhalten, das darauf abzielt, die Ausübung sämtlicher den Mitgliedern, anderen Organen oder der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gesetzlich zustehenden Kontroll- oder Prüfungstätigkeiten zu verhindern oder zu behindern.
c) Kundenbeziehungen
Das Unternehmen ist bestrebt, sicherzustellen, dass sein Geschäft seine Kunden zufriedenstellt und schützt, indem es auf Anfragen eingeht, die zu einer Verbesserung der Qualität der angebotenen Produkte und Dienstleistungen führen können.
In der Kommunikation mit Kunden, einschließlich Werbebotschaften, verfolgt das Unternehmen folgende Ziele:
- Klarheit und Einfachheit;
- Einhaltung der geltenden Vorschriften, Verurteilung der Verwendung schwer fassbarer oder anderweitig falscher Praktiken;
- Vollständigkeit, um kein für die Entscheidung des Kunden relevantes Element zu übersehen;
- Wahrheit und Transparenz, unter Ausschluss der Verwendung irreführender Informationsmethoden.
Das Verhalten des Unternehmens und seiner Mitarbeiter gegenüber Kunden ist von Verfügbarkeit, Respekt und Höflichkeit geprägt, mit dem Ziel einer loyalen und hochprofessionellen Beziehung.
Die mit den Kunden geschlossenen Verträge werden klar und vollständig sowie in leicht verständlicher Sprache abgefasst.
Das Unternehmen verpflichtet sich durch seine Direktoren, Mitarbeiter und Mitarbeiter in den Beziehungen zu seinen Kunden:
- Kunden nicht willkürlich diskriminieren und auch nicht versuchen, Stärkepositionen ungebührlich zu ihrem Nachteil auszunutzen;
- umgehend auf Kundenbeschwerden reagieren und deren Vorschläge bewerten;
- von Kunden verlangen, die Grundsätze des Ethikkodex zu respektieren und in Verträge die ausdrückliche Verpflichtung zur Einhaltung dieses Kodex aufzunehmen;
- Melden Sie Ihrem Vorgesetzten umgehend jedes Verhalten eines Kunden, das im Widerspruch zu den Grundsätzen dieses Ethikkodex steht.
d) Beziehungen zu Lieferanten
Die Auswahl der Lieferanten sowie der Einkauf von Waren und Dienstleistungen erfolgen durch die zuständigen Unternehmensfunktionen unter Beachtung der Grundsätze der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie auf der Grundlage objektiver Anforderungen an Integrität, Qualität, Effizienz und Wirtschaftlichkeit.
Insbesondere verpflichtet sich das Unternehmen:
- eine transparente Auswahl und Verwaltung der Lieferanten durchführen;
- keine Diskriminierung zwischen Lieferanten;
- von Lieferanten verlangen, die Grundsätze des Ethikkodex zu respektieren und in Verträge die ausdrückliche Verpflichtung zur Einhaltung dieses Kodex aufzunehmen.
Insbesondere im Hinblick auf Beratungs- oder Fachlieferleistungen wird bei der Wahl auch auf das bestehende Treuhandverhältnis mit dem Lieferanten angemessener Wert gelegt.
Alle Lieferanten sind verpflichtet:
- die in den Ländern, in denen sie tätig sind, geltenden Arbeitsgesetze und -vorschriften einhalten;
- Ihre Mitarbeiter nicht aufgrund von Rasse, Nationalität, Geschlecht und Religion diskriminieren;
- Lesen Sie den Ethikkodex und verpflichten Sie sich, ihn zu respektieren.
In die Lieferverträge werden spezifische Klauseln aufgenommen, die vorsehen, dass Varaschin S.p.A. das Recht, alle geeigneten Maßnahmen (einschließlich der Kündigung des Vertrags) zu ergreifen, falls der Lieferant gegen die Bestimmungen des Gesetzes, des Vertrags oder dieses Ethikkodex verstößt.
e) Beziehungen zu externen Mitarbeitern
Externe Mitarbeiter (Agenten, Berater, Vertreter usw.) sind verpflichtet, die Grundsätze dieses Ethikkodex einzuhalten. Dies auch durch die Bereitstellung spezifischer Vertragsklauseln, die vorsehen, dass Varaschin S.p.A. das Recht, im Falle eines Verstoßes gegen gesetzliche, vertragliche oder diesen Ethikkodex angemessene Maßnahmen zu ergreifen (einschließlich der Kündigung des Vertrags).
f) Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung
Geschäftsverhandlungen und Beziehungen mit öffentlichen Stellen, öffentlichen Verwaltungen und institutionellen Gesprächspartnern im Allgemeinen müssen im Einklang mit dem Gesetz und unter Einhaltung der Grundsätze der Loyalität, Korrektheit, Transparenz und Überprüfbarkeit geführt werden.
Das Unternehmen verurteilt jedes Korruptionsphänomen und verpflichtet sich, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Begehung von Straftaten gegen die öffentliche Verwaltung im Sinne des Gesetzesdekrets Nr. 231/2001 zu verhindern und zu verhindern.
Gegenüber der öffentlichen Verwaltung ist insbesondere Folgendes ausdrücklich untersagt:
- Angebote, Versprechungen, Geschenke von Geld, Waren oder anderen Vorteilen (in jeglicher Form, einschließlich Geschenken und Firmengeschenken, es sei denn, sie sind von geringem Wert) an Manager, Beamte oder Mitarbeiter, um eine günstigere Behandlung in Bezug auf eine von ihnen gepflegte Beziehung zu erhalten das Unternehmen mit der öffentlichen Verwaltung;
- unzulässige Einflussnahme und unzulässige Einmischung mit dem Ziel, direkt oder indirekt die Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung oder die Führung einer ordnungsgemäßen Geschäftsbeziehung zu beeinflussen;
- alle Maßnahmen, die darauf abzielen, vertrauliche Informationen von der öffentlichen Verwaltung zu erhalten;
- die Durchführung einer anderen Handlung, die die öffentliche Verwaltung dazu veranlassen könnte, etwas zu tun oder zu unterlassen, was gegen geltendes Recht verstößt.
Das Unternehmen verurteilt diese Verhaltensweisen, sowohl wenn sie direkt von Organmitgliedern oder Mitarbeitern begangen werden, als auch wenn sie von externen Mitarbeitern oder Dritten durchgeführt werden.
Verhandlungen und Verhandlungen mit der öffentlichen Verwaltung sind ausschließlich den für diesen Zweck zuständigen und autorisierten Unternehmensfunktionen unter strengster Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften vorbehalten, auch um die Integrität und den Ruf von Varaschin S.p.A. nicht zu gefährden. Darüber hinaus müssen die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit der öffentlichen Verwaltung erstellten Unterlagen aufbewahrt und ordnungsgemäß archiviert werden.
g) Sponsoring und Beiträge
Das Unternehmen kann Beiträge und Spenden zugunsten von Rechtsträgern (z. B. gemeinnützigen Vereinen) anerkennen, die im Einklang mit dem Gesetz ordnungsgemäß gegründet wurden und die ethischen Grundsätze des Unternehmens fördern.
Sponsoringaktivitäten und Beiträge können Veranstaltungen und Initiativen sozialer, wissenschaftlicher, kultureller, sportlicher und künstlerischer Art betreffen.
Bei der Auswahl der zu unterstützenden Initiativen geht das Unternehmen so vor, dass mögliche Interessenkonflikte auf persönlicher oder Unternehmensebene vermieden werden.
h) Geschenke und Werbegeschenke
Das Unternehmen verbietet seinen Mitarbeitern und Mitarbeitern die Annahme von Geschenken und Zuwendungen, deren Wert das angemessene Maß übersteigt oder die nicht mit den normalen Geschäftsbeziehungen vereinbar sind und die zu Konditionierungssituationen bei der Durchführung des Arbeitsverhältnisses führen könnten, das frei von Dankbarkeitspflichten sein muss.
i) Wettbewerb und geistiges Eigentum
Das Unternehmen unterlässt wettbewerbswidriges Verhalten und respektiert die Regeln zum Schutz des Wettbewerbs und des Marktes.
Als wettbewerbswidriges Verhalten im Sinne dieses Ethikkodex gilt jedes betrügerische, betrügerische oder unlautere Verhalten, das dem freien Wettbewerb zuwiderläuft oder auf andere Weise den Grundsätzen von Treu und Glauben und der Korrektheit im Rechtsverkehr zuwiderläuft.
Das Unternehmen erkennt den Wert des Wettbewerbs auf dem Markt an und verpflichtet sich zur Einhaltung der in den Ländern, in denen es tätig ist, geltenden Kartellvorschriften.
Das Unternehmen verpflichtet sich, Geschäftspraktiken wie die Bildung von Kartellen, die Aufteilung von Märkten oder Produktions- oder Verkaufsbeschränkungen zu vermeiden, die einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellen.
Im Rahmen eines fairen Wettbewerbs respektiert das Unternehmen die geistigen Eigentumsrechte Dritter; Daher ist es den Empfängern untersagt, diese Rechte (Marken, Muster und Modelle, Patente, Urheberrechte) zu verletzen oder unlauteren Wettbewerb zu betreiben, wie beispielsweise die sklavische Nachahmung von Produkten Dritter.
Das Unternehmen verlangt von allen Empfängern die Verpflichtung, ihre geistigen Eigentumsrechte zu schützen, die einen unschätzbaren Wert für das Unternehmen und die Geschäftskontinuität darstellen.
2) ARBEITSMORAL
a) Anwerbung von Arbeitskräften
Die Einstellung von Arbeitskräften entspricht sowohl der Notwendigkeit, Fähigkeiten und Professionalität auf dem Markt zu finden, die im Unternehmen nicht vorhanden sind, als auch der Notwendigkeit, junge Menschen in die Unternehmensorganisation einzubeziehen, in die investiert werden muss, um das Wachstum und die Entwicklung des Unternehmens sicherzustellen.
Die Suche nach Personal liegt in der Verantwortung des Personalbüros, die Auswahl liegt in der Verantwortung des jeweiligen Funktionsleiters. Die Personalsuche und -auswahl erfolgt unter Wahrung der Privatsphäre der Kandidaten und auf der Grundlage von Kriterien der Objektivität und Transparenz, um Chancengleichheit zu gewährleisten und Günstlingswirtschaft zu vermeiden.
Alle Mitarbeiter werden mit einem regulären Arbeitsvertrag unter Einhaltung der geltenden Gesetzgebung eingestellt.
Zum Zeitpunkt der Einstellung und während der ersten Einarbeitungszeit in das Unternehmen erhält jeder Arbeitnehmer angemessene Informationen über die Regeln, die sein Arbeitsverhältnis regeln, die Regeln und Präventionsverfahren in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie die Unternehmensrichtlinien und die Regeln des Ethikkodex des Unternehmens, um eine sofortige Kenntnis zu gewährleisten und eine schnelle Integration in das Leben und die Kultur des Unternehmens zu fördern.
b) Berufliche Weiterentwicklung
Das Unternehmen ist sich bewusst, dass die Zusammenarbeit motivierter und hochprofessioneller Menschen einen strategischen Faktor von grundlegender Bedeutung darstellt; Daher setzt es sich zum Ziel, ein Personalmanagement- und -entwicklungssystem zu implementieren, das es uns ermöglicht, allen Arbeitnehmern unter gleichen Bedingungen die gleichen Möglichkeiten zur Verbesserung und beruflichen Weiterentwicklung zu bieten.
Das Unternehmen fördert die Fortbildung und berufliche Weiterentwicklung seiner Mitarbeiter, sowohl durch die Förderung von Schulungsinitiativen (Auffrischungskurse, Teilnahme an Seminaren usw.) als auch durch die Weitergabe seines Know-hows und seiner Erfahrung an seine Mitarbeiter.
c) Vergütung
Das Unternehmen gewährleistet seinen Mitarbeitern und Mitarbeitern eine angemessene Vergütung, die auf ihrer Professionalität, ihrer Rolle und den erzielten Ergebnissen basiert, mit dem Ziel, ein Wettbewerbsumfeld im ständigen Vergleich mit dem Markt, auf dem es tätig ist, aufrechtzuerhalten.
Die Festlegung und Erhöhung der Vergütung erfolgt unter Einhaltung der ethischen Grundsätze sowie der geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen mit klaren, fairen und transparenten Methoden.
d) Interne Kommunikation
Das Unternehmen betrachtet die interne Kommunikation sowie den Informations- und Erfahrungsaustausch als wesentliche Elemente für das effektive Funktionieren des Unternehmens.
Die interne Kommunikation ist die primäre und direkte Verantwortung jedes Funktionsmanagers im Rahmen der korrekten Verwaltung der zwischenmenschlichen Beziehungen zu seinen Mitarbeitern.
e) Schutz des Unternehmensvermögens
Mitarbeiter und Mitarbeiter sind für den Schutz der ihnen zugewiesenen Unternehmenswerte verantwortlich und müssen durch verantwortungsvolles Verhalten im Einklang mit den Unternehmensabläufen gewissenhaft daran arbeiten, diese zu schützen.
Es ist Mitarbeitern und Mitarbeitern absolut untersagt, Unternehmensvermögen und Unternehmensressourcen missbräuchlich zu nutzen oder anderen zu gestatten.
Die wachsende Abhängigkeit von der Informationstechnologie erfordert auch die Gewährleistung der Verfügbarkeit, Sicherheit, Integrität und maximalen Effizienz dieser besonderen Kategorie von Vermögenswerten.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiter des Unternehmens sind verpflichtet, die ihnen zur Verfügung stehenden IT-Tools ausschließlich für Unternehmenszwecke und niemals für private und/oder persönliche Zwecke unter Einhaltung der geltenden Vorschriften und Unternehmensverfahren zu nutzen.
Das Unternehmen verurteilt jegliches rechtswidrige Verhalten in Bezug auf IT-Systeme, einschließlich der Verwendung nicht autorisierter oder nicht lizenzierter Software, der Unwahrheit in öffentlichen oder privaten IT-Dokumenten, des unbefugten Zugriffs auf ein IT- oder Telematiksystem, der Festnahme oder missbräuchlichen Verbreitung von Zugangscodes zu Computer- oder Telematiksystemen , das Abfangen, die Behinderung oder die unerlaubte Unterbrechung der Computer- oder Telematikkommunikation.